Förderung
Förderung bei der Fassadensanierung: BEG, iSFP und Steuerbonus
Ein reiner Fassadenanstrich wird nicht gefördert, die Dämmung der Außenwand schon: Die BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle gibt 15 Prozent, mit iSFP-Bonus 5 Prozent mehr.
Zuletzt überarbeitet · Redaktion Malermunter

Kurzantwort: Ein bloßer Fassadenanstrich ist keine geförderte Energiesparmaßnahme. Wer die Außenwand dämmt, kann dagegen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle einen Zuschuss erhalten: Nach den bei co2online veröffentlichten Angaben beträgt der Fördersatz 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) kommt ein Bonus von 5 Prozent hinzu. Die förderfähigen Ausgaben sind auf 30.000 Euro je Wohneinheit begrenzt, mit iSFP-Bonus auf 60.000 Euro. Wichtig: vorher beantragen und die technischen Mindestanforderungen prüfen.
Was wird gefördert, was nicht?
| Maßnahme | Förderung durch BEG | Steuerbonus § 35a EStG |
|---|---|---|
| Fassadenanstrich ohne Dämmung | Nein | Ja, auf Arbeitskosten |
| Dämmung der Außenwand (zum Beispiel Wärmedämmverbundsystem) | Ja, bei Erfüllung der Anforderungen | Nur, wenn keine andere Förderung genutzt wird |
| Putz- und Anstricharbeiten im Zusammenhang mit der Dämmung | Können als Umfeldmaßnahmen zählen; Listen der Förderstelle prüfen | Siehe oben |
| Fenstertausch, Dachdämmung | Ja, als Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle | Siehe oben |
| Gerüst für die Dämmung | Kann Teil der förderfähigen Kosten sein | Siehe oben |
Die Förderlandschaft ändert sich. Prüfe vor jeder Planung die aktuellen Merkblätter und Förderbedingungen beim BAFA und in der Förderdatenbank des Bundes. Diese Seite fasst den Stand der Quelle zusammen, wie er bei co2online beschrieben wird; das Datum der Quelle ist dort nicht ausgewiesen.
BEG Einzelmaßnahmen Gebäudehülle im Detail
| Merkmal | Angabe nach co2online |
|---|---|
| Fördersatz | 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben |
| iSFP-Bonus | Zusätzlich 5 Prozent bei Umsetzung im Rahmen eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans |
| Mindestinvestition | 300 Euro brutto |
| Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben | 30.000 Euro je Wohneinheit; mit iSFP-Bonus oder wenn der Eigentümer für den iSFP nicht antragsberechtigt ist 60.000 Euro |
| Antragstelle | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) |
Rechenbeispiel: Beträgt die förderfähige Summe für die Außenwanddämmung 40.000 Euro und gilt der iSFP-Bonus, liegt der Fördersatz bei 20 Prozent und die Obergrenze bei 60.000 Euro, der Zuschuss also bei 8.000 Euro. Ohne iSFP-Bonus wären 30.000 Euro förderfähig, der Zuschuss bei 15 Prozent 4.500 Euro. Die Beispielrechnung dient der Anschauung, tatsächliche Fördersummen hängen von den anerkannten Ausgaben ab.
Voraussetzungen im Überblick
- Die Maßnahme erfüllt die technischen Mindestanforderungen, zum Beispiel einen maximalen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) der gedämmten Außenwand. Die genauen Werte stehen in den Anforderungen der Förderstelle.
- Der Antrag wird vor Beginn des Vorhabens gestellt; Verträge werden mit einer Bedingung geschlossen, die den Förderantrag berücksichtigt. Auch das ist in den Förderbedingungen geregelt.
- Fachunternehmen führen die Arbeiten aus; häufig ist ein Energieeffizienz-Experte beteiligt.
- Rechnungen und Nachweise werden nach Abschluss eingereicht.
Wer die Fassade dämmt, sollte vorab einen Energieberater einbinden. Er kann den iSFP erstellen, den Bonus sichern und die Maßnahmen in sinnvoller Reihenfolge planen. Begriffe im Lexikon: iSFP und Wärmedämmverbundsystem.
Alternative: Steuerbonus für energetische Sanierung
Statt des Zuschusses können Eigentümer selbst genutzter Wohnimmobilien energetische Maßnahmen nach § 35c EStG steuerlich geltend machen: Die Steuerermäßigung beträgt 20 Prozent der Aufwendungen, verteilt auf drei Jahre, begrenzt auf 40.000 Euro je Objekt. Voraussetzung ist unter anderem eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens. Zuschuss und Steuerbonus für dieselbe Maßnahme schließen sich aus. Ein Vergleich im Einzelfall lohnt, am besten mit Energieberater oder Steuerberater.
Fassadenanstrich ohne Dämmung
Wer die Fassade nur streicht, erhält keinen Zuschuss. Es bleibt der Steuerbonus für Handwerkerleistungen: 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro pro Jahr nach § 35a EStG, siehe Malerrechnung und Steuer. Der Preis liegt nach Aroundhome bei ca. 45 bis 90 Euro je Quadratmeter für einen kompletten Anstrich (Stand 30.07.2026); mehr im Ratgeber Fassade streichen: Kosten. Gerüstkosten stehen im Ratgeber Gerüstkosten bei der Fassade.
Weitere Förderquellen
- Länder und Kommunen: Manche Bundesländer, Städte und Stadtwerke haben eigene Programme für Dämmung, Begrünung oder Denkmalpflege.
- Denkmalförderung: Für Baudenkmäler gibt es Zuschüsse der Denkmalpflege und steuerliche Abschreibungen nach den Regeln des Einkommensteuergesetzes.
- Energieberatung: Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude unterstützt die Erstellung eines iSFP.
- KfW-Kredite: Zinsgünstige Kredite für Sanierungen gibt es in unterschiedlichen Programmen, deren Bedingungen sich ändern.
Eine Übersicht aller Programme bietet die Förderdatenbank des Bundes. Beachte immer: Wer vor dem Antrag beauftragt oder beginnt, riskiert den Verlust der Förderung.
Vorgehen Schritt für Schritt
- Zustand der Fassade prüfen lassen: Putzschäden, Risse, Feuchte, Dämmzustand.
- Energieberater einbinden und prüfen, ob ein iSFP sinnvoll ist.
- Mehrere Angebote einholen, siehe Malerangebot prüfen.
- Förderantrag stellen, Bewilligung abwarten.
- Auftrag erteilen und Arbeiten ausführen lassen.
- Rechnungen bezahlen, Verwendungsnachweis einreichen.
- Streichen: Putz und Anstrich nach Vorgaben des Systems.
Wann sich Dämmung und Anstrich zusammen lohnen
Muss die Fassade ohnehin neu gestrichen werden, ist der Zeitpunkt günstig, über eine Dämmung nachzudenken. Das Gerüst steht schon, die Untergründe werden bearbeitet, Putz und Anstrich sind ohnehin fällig. Eine Dämmung senkt den Heizenergiebedarf, kann Schimmelrisiken an Wärmebrücken verringern und steigert den Wohnkomfort. Allerdings sind die Anfangskosten deutlich höher als beim reinen Anstrich. Ein Energieberater rechnet vor, welche Ersparnis zu erwarten ist und wie sich Förderung und Kosten gegenüberstehen. Auch Eigenheiten des Gebäudes spielen eine Rolle: Denkmalgeschützte Fassaden, Sichtfachwerk und Klinker lassen sich nur eingeschränkt außen dämmen, hier kommen Innendämmungen oder andere Maßnahmen infrage.
Typische Fehler bei der Förderung
- Auftrag vergeben, bevor der Antrag gestellt oder bewilligt wurde.
- Technische Mindestanforderungen nicht geprüft.
- Fachunternehmer-Bestätigung oder Nachweise fehlen.
- Zuschuss und Steuerbonus für dieselbe Maßnahme kombiniert.
- Nur den Anstrich beauftragt und auf eine Förderung gehofft.
- Fristen für Verwendungsnachweis versäumt.
Hole dir im Zweifel eine Beratung bei einem Energie-Effizienz-Experten oder der Verbraucherzentrale. Die Beratung ist teils selbst gefördert. Prüfe außerdem, ob lokale Programme in deiner Stadt oder deinem Kreis gelten; die Städteseiten dieses Portals verweisen auf den Handwerksmarkt vor Ort.
Förderung beantragen: Unterlagen
Für den Antrag brauchst du in der Regel Angaben zum Gebäude, zum Eigentümer, zur Wohneinheit, zur geplanten Maßnahme und zum ausführenden Fachunternehmen, dazu ein Angebot mit technischen Daten. Nach der Umsetzung folgt der Verwendungsnachweis mit Rechnungen, Zahlungsbelegen und der Bestätigung des Fachunternehmens. Lege alle Unterlagen digital ab, weil Förderstellen oft Rückfragen stellen. Wer eine Hausverwaltung oder einen Energieberater beauftragt, klärt vorher, wer die Antragstellung übernimmt und was sie kostet.
Wann der Anstrich trotzdem sinnvoll ist
Nicht jede Fassade muss gedämmt werden. Gut gedämmte Neubauten, denkmalgeschützte Gebäude und Häuser mit geringer Wandfläche profitieren oft stärker von einem neuen Anstrich, der Putz und Mauerwerk vor Regen schützt. Ein diffusionsoffener Anstrich verlängert die Lebensdauer der Fassade und verhindert Schäden, die später teuer werden. Plane ihn nach dem Zustand der Fassade, nicht nach der Förderung allein.
Hinweis zur Verbindlichkeit
Alle Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Beratung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien und Bescheide.
Quellen
- Aroundhome: Preisratgeber Maler, Richtwerte 2026 (Stand 30.07.2026), aroundhome.de/maler/preise-kosten
- co2online: Förderprogramm BAFA, BEG Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, co2online.de
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Bundesförderung für effiziente Gebäude, bafa.de
- Einkommensteuergesetz § 35c, gesetze-im-internet.de
Was oft gefragt wird
Wird ein Fassadenanstrich gefördert?
Nein. Gefördert werden energetische Maßnahmen wie die Dämmung der Außenwand, nicht ein reiner Anstrich.
Wie hoch ist der Zuschuss für Fassadendämmung?
Nach co2online 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mit iSFP-Bonus 5 Prozentpunkte mehr. Bedingungen vorher beim BAFA prüfen.
Wie hoch ist die Obergrenze?
30.000 Euro förderfähige Ausgaben je Wohneinheit, mit iSFP-Bonus 60.000 Euro, laut co2online.
Muss ich vor Baubeginn einen Antrag stellen?
Ja, in der Regel wird vor Beginn des Vorhabens beantragt. Beachte die aktuellen Förderbedingungen.
Kann ich Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?
Für dieselbe Maßnahme nicht. Den Steuerbonus für Handwerkerleistungen kannst du für nicht geförderte Arbeitskosten prüfen.
Wo finde ich aktuelle Programme?
In der Förderdatenbank des Bundes, beim BAFA und bei der Energieberatung der Verbraucherzentralen.