Begriff
Abnahme
Förmliche Entgegennahme der fertigen Arbeit durch den Auftraggeber.
Mit der Abnahme erklärt der Auftraggeber, dass die Arbeit im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht ist. Dadurch wird die Vergütung fällig, die Gewährleistungsfrist beginnt, und die Beweislast für Mängel verschiebt sich zum Auftraggeber.
Deshalb sollte man die Abnahme nicht beiläufig machen: Räume bei Tageslicht ansehen, Streiflicht prüfen, Kanten und Ecken kontrollieren und Mängel in einem Protokoll festhalten. Kleinigkeiten können als Restarbeiten vermerkt werden, ein Teil der Zahlung wird bis zur Behebung einbehalten, soweit vertraglich zulässig. Ein Foto von Mängeln und ein schriftliches Protokoll sichern spätere Ansprüche.
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