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Malermunter
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Begriff

Gewährleistung

Gesetzliche Pflicht des Betriebs, Mängel seiner Arbeit zu beheben.

Die Gewährleistung verpflichtet den Betrieb, Mängel an seiner Leistung innerhalb bestimmter Fristen zu beseitigen. Rechtsgrundlage ist das Werkvertragsrecht des BGB. Je nach Vertrag gelten verschiedene Fristen: Bei Bauleistungen nach BGB sind es fünf Jahre, bei Vereinbarung der VOB/B vier Jahre. Für Malerarbeiten ist im Einzelfall zu klären, welche Regel greift.

Die Frist beginnt mit der Abnahme. Wer Mängel entdeckt, rügt sie schriftlich und setzt eine Frist zur Nachbesserung. Typische Mängel sind abblätternde Farbe, Streifen, Flecken oder unsaubere Kanten. Eine schriftliche Dokumentation mit Fotos hilft. Wer ohne Rechnung bezahlt, riskiert den Verlust der Ansprüche.

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